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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
DEIN-FLOCK.DE, ein Projekt von
ULWA Technisches Marketing

Ulrich Wagener
Weißer Damm 11
31515 Wunstorf
Tel.: 0 50 31 - 912 904
Fax: 0 50 31 - 912 918
E-Mail: info@ulwa.de

§1 Allgemeines

1. Sämtliche, auch zukünftige, Lieferungen und Leistungen von DEIN-FLOCK.DE erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Bei Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Dies gilt insbesondere auch für solche Bestimmungen, die gegenüber Nichtkaufleuten keine Rechtswirksamkeit entfalten können. Für Nichtkaufleute gelten die folgenden Bestimmungen nur soweit, als sie nicht gegen das AGBG verstoßen. 

§2 Vertragsschluss

1. Die Angebote und Preislisten von DEIN-FLOCK.DE sind freibleibend. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. 

2. Der Kunde bekommt mit dem Angebot eine Layoutdarstellung zur Freigabe. Bestellungen von Kunden werden ausschließlich per E-Mail entgegengenommen und sind für den Kunden bindend.

§3 Lieferfristen, Lieferzeit

1. Lieferfristen und -termine gelten als angenähert und unverbindlich und gelten erst ab Eingang der zu bedruckenden Kleidungsstücke in unserem Lager. Fix-Liefertermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Lieferung gilt dann als fristgerecht, wenn sie am letzten Tag der Frist unser Lager verlassen haben. 

2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, nimmt er etwa die bestellte Ware ganz oder teilweise nach Bereitstellung und Benachrichtigung nicht ab, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich eventuell anfallender Mehraufwendungen, geltend zu machen. Weiters geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, wo er in Annahmeverzug gerät. 

3. Teillieferungen nehmen wir nur in besonderen Fällen und nach ausdrücklicher Anweisung des Auftraggebers vor. Werden Teillieferungen durchgeführt, gelten diese für Gefahrenübergang und Gewährleistung als selbständige Lieferungen.  

§4 Versand, Gefahrenübergang

1. Verpackung und Versandweg sind unserer Wahl überlassen. Die Versandkosten trägt grundsätzlich der Käufer. 

2. Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben. Dies gilt auch für Teillieferungen.  

§5 Preise, Zahlung

1. Unsere Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 

2. Nach Auftragserteilung ist der vereinbarte Preis innerhalb 14 Tagen per Vorauskasse – Überweisung oder Paypal - zu entrichten. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.  

§6 Mängelrüge, Gewährleistungen

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben auf Mängel in der Verarbeitung zu prüfen und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Teilrechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet werden. 

2. Reklamationen von Schreibfehlern: Aufdrucke von Vereinsnamen, Namen, Nummern etc. werden dem Kunden detailliert mit der Auftragsbetätigung per E-Mail zugesandt. Diese müssen vor Druckbeginn seitens des Kunden freigegeben werden. Für nachträglich festgestellte Fehler übernimmt DEIN-FLOCK.DE keine Verantwortung. 

3. Zur Geltendmachung von Fehlmengen und Beschädigungen der Ware oder des Verpackungsmaterials ist der Käufer verpflichtet, eine Schadensmeldung des Logistikdienstleisters erstellen zu lassen. Lässt der Käufer eine derartige Meldung nicht erstellen, so gelten etwaige Reklamationen wegen Fehlmengen oder Beschädigungen der Ware oder Verpackung als unbegründet. Das aufzunehmende Protokoll hat den Anforderungen zu genügen, die für die Ausübung eventueller Regressansprüche gegen den Logistikdienstleister oder deren Versicherungsgesellschaft erforderlich sind.